Krankenkassenleistungen in der Zahnmedizin

Kaum ein Mensch kommt ewig um eine Zahnbehandlung herum. Trotz gewissenhafter Zahnhygiene sind schließlich Karies, Zahnfleischerkrankungen oder Beschädigungen an Zähnen etwa infolge eines Unfalls nicht immer zu vermeiden. Allerdings sind Behandlungen beim Zahnarzt und Zahnersatz teuer. Für gesetzlich Krankenversicherte gilt dabei: Die Kasse zahlt leider oft nur einen Bruchteil.

Je nach Umfang einer Behandlung und gegebenenfalls Qualität und Material des verwendeten Zahnersatzes kann ein Besuch beim Zahnarzt schnell mehrere tausend Euro kosten. Kassenpatienten müssen dabei häufig selbst tief in die Tasche greifen. Denn die Krankenkassen müssen nur einen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung bezahlen. Dieser richtet sich nicht unbedingt nach der Art der Behandlung. Vielmehr entscheidet die Indikation, also das Krankheitsbild, über die Höhe der Zuzahlung. Allerdings erhöht sich der Festzuschuss, wenn der Patient ein Bonusheft führt und somit nachweisen kann, dass er regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt.

Kostenübernahme für komplexe Behandlungen an Bedingungen gebunden

Für einige Behandlungen zahlt die Kasse gar nichts. Aufwendige Wurzelbehandlungen sind beispielsweise nur unter bestimmten Umständen Teil der Regelversorgung. Der Zahn muss sich demnach entweder im Frontzahnbereich oder in einer geschlossenen Backenzahnreihe befinden. Auch Endzähne oder Zähne die bereits Zahnersatz tragen, also überkront oder Träger einer Brücke  sind, gelten als erhaltenswert genug, dass die Kasse hier zahlt. Fehlt hingegen in der Backenzahnreihe bereits ein Zahn, muss der Patient gegebenenfalls selbst für die Kosten aufkommen. Jedoch sollten Kassenpatienten wissen, dass es bei der Kostenübernahme durchaus Unterschiede zwischen den Krankenkassen geben kann. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der Prophylaxe.

Zahnprophylaxe wandelt sich zur bezahlten Leistung

Auch im Bereich der Prophylaxe zahlt die gesetzliche Krankenversicherung längst nicht alles. Viele Krankenkassen zeigen sich aber kulant und erstatten auch außerhalb der Regelversorgung bestimmte Behandlungen ganz oder teilweise. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) hat sich beispielsweise als beliebte Zusatzleistung bei vielen Kassen durchgesetzt. Viele zahlen einen Zuschuss, andere übernehmen ein bis zwei PZR pro Jahr komplett.

Laut Versicherungsbote zahlen folgende Kassen die PZR vollständig (Stand Juni 2017):

  • DAK-Gesundheit
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • hkk Erste Gesundheit
  • BIG direkt gesund
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK Südwest
  • BKK 24
  • BKK Diakonie
  • BKK Freudenberg
  • BKK HERKULES
  • BKK Linde
  • BKK Pfalz
  • BKK VDN
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • Novitas BKK
  • Salus BKK
  • SBK – Siemens BKK
  • WMF BKK
  • DAK-Gesundheit
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • hkk Erste Gesundheit
  • BIG direkt gesund
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK Südwest
  • BKK 24
  • BKK Diakonie
  • BKK Freudenberg
  • BKK HERKULES
  • BKK Linde
  • BKK Pfalz
  • BKK VDN
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • Novitas BKK
  • Salus BKK
  • SBK – Siemens BKK
  • WMF BKK