Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz

Karies, Parodontitis oder ein Unfall – Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Patienten selbst bei vorbildlicher Zahnpflege eines Tages auf Zahnersatz angewiesen sind. Damit sie dann wissen, was die Behandlung kostet, wo der Zahnersatz hergestellt wurde und was ihre gesetzliche Krankenkasse zuzahlt, gibt es den sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP).

Im Heil- und Kostenplan vermerkt der Zahnarzt im Wesentlichen den Befund, welche Behandlung er vornimmt und was diese kostet. Auf dieser Grundlage entscheidet die Krankenkasse, welche Festzuschüsse der Patient erhält. Bis die Behandlung abgeschlossen ist, basieren die Zahnarztkosten auf Schätzungen. Die tatsächlichen Kosten stehen erst mit Abschluss fest.

Welcher Abschnitt ist beim Heil- und Kostenplan besonders wichtig?

Vor allem die Abschnitte III, IV und V des zweiteiligen HKP sind für Zahnarztpatienten wichtig. Denn aus diesen geht hervor, welche Behandlungskosten voraussichtlich anfallen werden, was die Krankenkasse dabei zahlt und was der Zahnersatz am Ende wirklich gekostet hat. Im Folgenden werden die einzelnen Abschnitte des Heil- und Kostenplans erklärt:

Abschnitt I: Hier dokumentiert der Zahnarzt den Zahnstatus und gibt an, ob eine Behandlung im Rahmen der Regelversorgung oder eine andere Therapie vorgesehen ist.

Abschnitt II: An dieser Stelle gibt der Zahnarzt den Befund an. Anhand der Zahlenkombination setzt die Krankenkasse die Höhe des Festzuschusses fest. Mit einem tadellos geführten Bonusheft erhöht sich die Kostenbeteiligung der Kasse um bis zu 30 Prozent.

 

Abschnitt III: Im Bereich Kostenplanung erfährt der Patient, welche Kosten durch den Zahnersatz im Detail entstehen. Diese werden aufgespalten in Labor- und Materialkosten sowie zahnärztliches Honorar. Letzteres unterteilt sich in zwei Berechnungsarten. Alle sogenannten Kassenleistungen werden nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vergütet. Zusätzliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, sind Privatleistungen und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.

 

Abschnitt IV: Haben Patienten den Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt erhalten, reichen sie diesen bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Im Abschnitt zur Zuschussfestsetzung dokumentiert die Kasse die Zuschüsse, die sie ihrem Versicherten bewilligt. Erst danach kann die Behandlung beginnen.

 

Abschnitt V: Hier dokumentiert der Zahnarzt nach Behandlungsabschluss die tatsächlichen Kosten. Zusätzlich erhalten Patienten eine separate Rechnung über ihren Eigenanteil.

Die Höhe des Eigenanteils können Versicherte mit einer privaten Zahnzusatz­versicherung auf ein Minimum senken. Wichtig ist allerdings, dass die Zahnversicherung abgeschlossen wurde, bevor der Zahnarzt Behandlungsbedarf erkannt hat.

Der zweite Teil des Heil- und Kostenplans wird nur erstellt, wenn sich Behandelte einen Zahnersatz wünschen, der über die Regelversorgung hinausgeht. Er „soll Patienten größtmögliche Klarheit über die Kosten verschaffen“, erklärt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Dazu werden einerseits die einzelnen Kostenposten aufgelistet. Andererseits erhalten Patienten am Ende des Dokuments einen Vergleich zu den finanziellen Aufwendungen, die durch die Regelversorgung entstehen würden.

Fünf wichtige Tipps zum Heil- und Kostenplan

  1. Die Behandlung sollte erst beginnen, wenn die Krankenkasse die Festzuschüsse im Abschnitt IV bewilligt hat.
  2. Gibt es größere Änderungen an der vorgesehenen Behandlungsmethode, sollte ein neuer HKP erstellt werden, auf dessen Grundlage die Krankenkasse die Zuschüsse bewilligt.
  3. Neben dem Heil- und Kostenplan sollten Versicherte ihrer Kasse eine Kopie ihres Bonusheftes zukommen lassen, sodass die Höhe des Festzuschusses korrekt festgesetzt werden kann.
  4. Kassenpatienten haben das Recht auf eine kassenärztliche Zweitmeinung. Da die Behandlungskosten bei gleichem Befund stark voneinander abweichen können, ist es sinnvoll, sich von einem anderen Zahnarzt ebenfalls einen HKP erstellen zu lassen und die Kosten zu vergleichen.
  5. Patienten sollten mit ihrem Zahnarzt die Möglichkeit besprechen, den Zahnersatz im Ausland herstellen zu lassen. Dort liegen die Material- und Laborkosten meist unter dem deutschen Niveau.

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Heil- und Kostenplan: Erklärung wichtiger Abkürzungen

Im Heil- und Kostenplan arbeiten die Zahnärzte häufig mit Kürzeln, die es den Behandelten schwer machen, die Behandlung und deren Kosten nachzuvollziehen. Zu den wichtigsten Abkürzungen zählen:

ewErsetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn
fFehlender Zahn
)(Lückenschluss
pwErhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten
rVorhandene Wurzelstiftkappe
AAdhäsivbrücke
PKTeilkrone
EZu ersetzender Zahn
MVollkeramische oder keramisch verblendete Restauration
TTeleskopkrone