Zahnzusatzversicherung: Leistungen der Anbieter mit großen Unterschieden

Seitdem die gesetzliche Krankenversicherung immer weniger für Zahnersatz und Zahnbehandlung leistet, ist der Zahnarztbesuch mit hohen Kosten für Patienten verbunden. Daher sorgen immer mehr gesetzlich Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung vor. Deren Leistungen versprechen in der Regel eine sehr gute Absicherung für die Zähne. Doch nicht jeder Tarif kann dieses Versprechen halten.

Mit einer Zahnzusatzversicherung wollen Versicherte in der Regel zwei Dinge erreichen: bessere Leistungen für ihre Zähne und geringere Zahnarztkosten. Doch manche Zusatzversicherungen können ihre Tücken haben. Wer vor Abschluss eines Vertrags nicht genau darauf achtet, wann die Zahnzusatzversicherung wie viel für welche Behandlung zahlt, kann böse Überraschungen erleben. So unterscheiden sich die Angebote schon darin, ob die Kostenerstattungen lediglich für Zahnersatz oder auch für Zahnbehandlung und andere Zahnarztleistungen wie einer professionellen Zahnreinigung gelten. Nur die wenigsten Tarife decken beispielsweise reine Zahnbehandlungen ab.

Zahnzusatzversicherung Leistung: Zahnersatz vs. Zahnbehandlung

Unter Zahnersatz fallen alle Behandlungen, die dazu dienen, den Zahn teilweise oder ganz zu erneuern. Anwendungen gegen Zahnkrankheiten, ohne dass dabei der Zahn wesentlich angegriffen wird, zählen hingegen zu Zahnbehandlungen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Zahnzusatzversicherung Leistungen beispielsweise zu Zahnersatz oder zu Zahnbehandlung zählen.

Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate, Zahnprothesen

Zahnbehandlung: Inlays, Füllungen, Wurzelbehandlung

Daneben kann es insbesondere für Kinder sinnvoll sein, auch die Kostenübernahmen für kieferorthopädische Behandlungen zu vereinbaren. Für Erwachsene lohnt sich hingegen eine Zahnzusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen nicht, da der Behandlungsbedarf höchstwahrscheinlich vor Vertragsabschluss bereits erkannt wurde.

Versicherer leisten meist erst nach einer Wartezeit

Verbraucherzentralen berichten immer wieder über verärgerte Kunden einer Zahnzusatzversicherung, die sich wegen verweigerter Leistungen an die Verbraucherschützer wenden. Um Frust von Beginn an zu vermeiden, sollten Interessierte drei wichtige Fakten über die Zusatzversicherung für Zähne wissen.

Einerseits zahlt eine Zahnzusatzversicherung nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss notwendig. Befindet sich der Patient bereits mitten in einer Zahnersatzbehandlung oder hat der Zahnarzt schon vor Versicherungsabschluss Handlungsbedarf erkannt bzw. eine Behandlung empfohlen, brauchen Versicherte mit einer Kostenerstattung vonseiten ihres Versicherers nicht zu rechnen.

Schließlich können die Leistungen in den ersten Jahren durch Höchstsummen begrenzt sein. Diese sogenannten Zahnstaffeln können beispielsweise wie folgt aussehen:1. Jahr: max. 500 Euro
1. bis 2. Jahr: max. 1.000 Euro
1. bis 3. Jahr: max. 1.500 Euro
1. bis 4. Jahr: max. 2.000 Euro
1. bis 5. Jahr: max. 2.500 Euro

Andererseits gelten meist Wartezeiten, ehe die Zahnzusatzversicherung einspringt. Diese liegen in der Regel bei acht Monaten, variieren jedoch von Anbieter zu Anbieter.

Vertragsbedingungen der Zahnzusatzversicherung bei Leistungen beachten

Interessierte müssen zusätzlich darauf achten, wie die Leistung der jeweiligen Zahnzusatzversicherung aufgeschlüsselt ist. So werben manche Anbieter damit, die Kassenleistung zu verdoppeln. Solch ein Angebot ist in der Regel jedoch nur bedingt empfehlenswert. Denn damit erhalten Versicherte lediglich den doppelten Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei sehr teuren Behandlungen, bei denen die Krankenkasse nur einen geringen Teil der Kosten übernimmt, reduzieren Versicherte ihren Eigenanteil dann nur unwesentlich. Bei einem Vergleich sollte daher genau auf die Bedingungen und den Wortlaut geachtet werden.

Große Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Anbietern

Je nach Tarif leisten Zahnzusatzversicherungen unterschiedlich viel. Gute Angebote bieten eine Erstattung der Zahnarztkosten zwischen 80 Prozent und 90 Prozent. Das bedeutet, lediglich 20 bzw. 10 Prozent der Gesamtkosten für den Zahnarztbesuch müssen vom Patienten gezahlt werden. Stiftung Warentest hat im Zuge des Zahnzusatzversicherung Tests aus dem Jahr 2014 anhand von verschiedenen Leistungsbeispielen aufgezeigt, wie groß die Leistungsspanne der verschiedenen Angebote ist.

Je nach Tarif variieren die Leistungen, sodass künftige Versicherte genau wissen sollten, was ihre Zahnzusatzversicherung mindestens abdecken muss. Nur so können böse Überraschungen vermieden und eine hohe Zufriedenheit mit den Leistungen der Zusatzversicherung erreicht werden.
 

Leistungsbeispiel

Gesamtkosten

Max. Kassenzuschuss

Eigenanteil

Leistungen der Zahntarife im Test

Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung

269 Euro

175 Euro

85 Euro

7 bis 85 Euro

Dreiflächiges Keramik-Inlay

600 Euro

45 Euro

555 Euro

0 bis 555 Euro

Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone

3.000 Euro

416 Euro

2.884 Euro

144 bis 2.596 Euro

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