Zahnzusatzversicherung mit und ohne Wartezeit

Je nach gewähltem Tarif müssen Versicherte bei der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit in Kauf nehmen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Vertragsschluss Leistungen erbringt. Wie lange die Wartezeit für die einzelnen Leistungen beträgt, können Versicherungsnehmer aus den jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherer entnehmen.

Gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?

Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden. Es gibt verschiedene Angebote von Zahnzusatzversicherungen, die auf eine Wartezeit beim Vertragsabschluss verzichten. Je nach Tarif gilt der Verzicht für die gesamten Leistungen oder auch nur für Zahnbehandlungen. Generell entfällt die Wartezeit bei Zahnersatz oder Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls erforderlich werden. Hier erhält der Versicherungsnehmer bereits ab dem ersten Jahr Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.

Die besten Versicherungen ohne Wartezeit

ERGO

Die Ergo Zahnzusatzversicherung verzichtet bei den Tarifen Zahn-Erhalt (ZBB) und Zahn-Erhalt Premium (ZBB+ZBE) auf eine Wartezeit. Von der Zeitschrift Finanztest gab es für die ERGO in der Ausgabe 05/2012 die Gesamtnote „sehr gut“ (Note 1,0). Allerdings gibt es auch hier Summenbegrenzungen für die ersten vier Jahre.

R+V

Ebenfalls komplett ohne Wartezeit kommt die R+V Zahnzusatzversicherung aus. Finanztest bewertete die Tarife Premium Z1+ZV in ihrem Zahnzusatzversicherung Test mit „sehr gut“ (Note 1,1). Die Summenbegrenzungen sind im Vergleich zum Tarif der ERGO deutlich höher. Insgesamt können innerhalb der ersten vier Jahre bis maximal 10.000 Euro erstattet werden.

CSS

Testsieger bei der Zeitschrift Focus Money wurde die CSS Zahnzusatzversicherung mit dem Tarifangebot flexi Zahnbehandlung und Zahnersatz top. Zwar gibt es was Zahnersatz betrifft eine Wartezeit von 8 Monaten, jedoch verzichtet die CSS dafür auf sämtliche Summenbegrenzungen. Das bedeutet, nach Ablauf der 8 Monate besteht voller Anspruch auf alle vereinbarten Leistungen.

Summenbegrenzungen in Zahnzusatzversicherung

Auch wenn eine Versicherung die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit anbietet, bedeutet dies nicht, dass bereits zu Beginn ein Anspruch auf die vollen Leistungen besteht. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gelten für die ersten Jahre der Versicherung sogenannte Summenbegrenzungen. Das bedeutet, die Höhe der möglichen Erstattungen wird auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Die Summenbegrenzungen gelten je nach Anbieter für bis zu sechs Jahre. Aus diesem Grund ist es oftmals sinnvoller, eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit zu wählen, die dann im Gegenzug auf eine Summenbegrenzung verzichtet.

Wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist

Unabhängig von Wartezeiten oder Summenbegrenzungen gilt generell, dass für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss durch einen Zahnarzt angeraten werden oder in anderer Form bekannt sind, keine Leistungen erbracht werden. Hat also der Zahnarzt bereits eine entsprechende Diagnose gestellt und diese in der Krankenakte vermerkt kann für eine spätere Behandlung keine Zahnzusatzversicherung mehr abgeschlossen werden. Deshalb empfiehlt es sich generell, eine Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Dann spielen auch die Wartezeiten keine besondere Rolle.

Warum Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung üblich sind

Durch die Wartezeit wollen Versicherungen verhindern, dass Patienten erst kurz bevor eine Behandlung ansteht, eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Wer beispielsweise längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, könnte die Fragen nach notwendigen, angeratenen bzw. beabsichtigten Behandlungen verneinen und ohne Wartezeit direkt nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen. Würde der Versicherte nun seine gesamten Behandlungsmaßnahmen durchführen und die Versicherung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wieder kündigen, so hätte er hohe Leistungen zu einem minimalen Preis erhalten.

Dies geht allerdings zulasten der anderen Versicherungsnehmer, welche dies durch ihre Beiträge mitfinanzieren müssen. Um dies zu verhindern, gibt es bei vielen Versicherungen eine Wartezeit zwischen drei und acht Monaten. In diesem Zeitraum entstehen dem Kunden aufgrund der Zahnzusatzversicherung Kosten durch die Beitragszahlung, er kann jedoch keine Leistungen in Anspruch nehmen.

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