Zahnzusatz­­versicherung ohne Wartezeit

Gibt es Versicherungen ohne Wartezeit und ist das sinnvoll?

Die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit gibt es wirklich. Doch bietet der Sofortschutz auch wirklich alle Leistungen? Erfahre hier was du beachten musst.
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Das Wichtigste in Kürze

Bei den meisten Zahnzusatz­versicherungen gilt eine Wartezeit. Als Versicherter musst du dich in der Regel einige Monate gedulden, bis du Leistungen erhältst. Erst danach kommt die private Zahnzusatz­versicherung für die Kosten einer Zahnbehandlung oder von Zahnersatz auf, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.

Nur in den wenigsten Tarifen bietet die Zahnzusatz­versicherung sofort die volle Leistung. Ausgenommen sind zudem generell Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten hat. Manche Versicherer bieten allerdings auch Verträge mit verkürzter oder ganz ohne Wartezeit an – diese dann aber für einen unter Umständen deutlich höheren monatlichen Beitrag.

  1. Zahnzusatz­versicherungen haben gewöhnlich eine Wartezeit.
  2. Tarife ohne Wartezeit sind meist teurer.
  3. Durch ein Attest über gesunde Zähne kannst du Wartezeiten vermeiden.

Die Wartezeit bei Zahnzusatz­versicherungen

Bei Abschluss eines Vertrags kalkuliert eine Versicherung mittels einer Gesundheitsprüfung zunächst die Risiken. Auf dieser Basis setzt der Anbieter seine potenziellen Kosten mit deinen künftigen Beiträgen ins Verhältnis.

Wenn du als Antragsteller direkt nach Vertragsabschluss eine umfangreiche Zahn-OP benötigen würdest, dann wären Sofortleistungen gefragt. Das schafft für die Kalkulation des Versicherers eine andere Ausgangslage.

Mit einer Wartezeit schützen sich Versicherer also vor unkalkulierbaren Kosten, vor allem wenn es um aufwendige Behandlungen mit teurem Zahnersatz geht.

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Übliche Dauer der Wartezeit

Je nach Tarif liegen die Wartezeiten bei Zahnzusatz­versicherungen zwischen drei und acht Monaten. Manche Anbieter differenzieren hierbei zwischen den Leistungen: Sie bezahlen beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung frühestens nach drei Monaten, einen Zahnersatz dagegen frühestens nach acht Monaten.

Daneben gibt es bestimmte Summenbegrenzungen für Zahnfüllungen und/oder -ersatz. Diese können im ersten Jahr noch sehr gering ausfallen, steigern sich in den folgenden Vertragsjahren und sind nach einer gewissen Vertragsdauer durch einen bestimmten Betrag pro Jahr gedeckelt.

Je höher die Summenbegrenzung angesetzt wird, desto höher fallen üblicherweise auch deine Beiträge pro Monat aus.

Vorsicht gilt zudem bei bereits begonnenen oder vom Zahnarzt empfohlenen Behandlungen: Diese sind von der Erstattung bei nahezu allen Zahnzusatz­versicherungen ausgenommen (aktuell gibt es nur zwei Ausnahmen, Stand April 2021).

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass sich diese Regel schnell durch den Abschluss eines Tarifs ohne Wartezeit aushebeln lässt. Die Wartezeit hat damit nichts zu tun.

Allerdings kannst du deine Auswahl potenzieller Versicherer und Tarife erhöhen, wenn du ein Attest über gesunde Zähne einreichst, das dein Zahnarzt dir ausgestellt hat. Einige Versicherungen verzichten dann auf eine Wartezeit.

Die Unfallklausel

Die meisten Verträge bieten eine Unfallklausel: Wenn du bei einem Unfall Zähne verlierst oder dein Gebiss beschädigst, muss die Zahnzusatz­versicherung den Zahnersatz für fehlende Zähne bezahlen, auch wenn die Wartezeit noch nicht vorüber ist. Dies gilt auch unabhängig von Jahreshöchstsätzen.

Zusammenfassung

  • Die Wartezeit sichert Versicherungen gegenüber zu großen Risiken ab.
  • Sie liegt üblicherweise zwischen drei und acht Monaten.
  • Daneben gelten Summenbegrenzungen, die anfangs gering ausfallen können.
  • Begonnene Zahnbehandlungen werden auch nicht durch Tarife ohne Wartezeit abgedeckt.
  • Durch ein Attest über gesunde Zähne kannst du Wartezeiten vermeiden.

Die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherungen für Behandlungen beim Zahnarzt sind in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken. Die Zahl der konkurrierenden Tarife bei Zahnzusatz­versicherungen ist dementsprechend mittlerweile so groß, dass viele Anbieter Zugeständnisse machen und verschiedene Vorteile bieten.

Wenn du sie benötigst, bekommst du bei diesen Anbietern eine Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit. Eine Gesundheitsprüfung findet wie bei den normalen Tarifen allerdings weiterhin statt und kann Auswirkungen darauf haben, ob die Versicherung dich tatsächlich als Vertragsnehmer akzeptiert.

Leistungen der Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit

Auch bei den Tarifen ohne Wartezeit gelten meist Bedingungen und Summenbegrenzungen. Allerdings kommst du hier sofort in den Genuss von Leistungen – wenn es keine laufenden oder bereits anberaumten Zahnbehandlungen betrifft.

Auch die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit erbringt in diesem Fall normalerweise keine Leistungen. Aktuell gibt es nur zwei Zahnzusatz­versicherungen, die sich an einer angeratenen Behandlung beteiligen: Die Ergo Versicherungsgruppe und die Union Kranken­versicherung (UKV) haben entsprechende Tarife im Angebot.

Prinzipiell solltest du dir die Frage stellen, was du konkret von einer Zahnzusatz­versicherung erwartest und in welchem Beitragsrahmen sich die Leistungen bewegen sollen:

  • Möchtest du einen Sofortschutz vor Risiken, die die gesetzliche Kranken­versicherung nicht abdeckt?
  • Befindet sich dein Gebiss in gutem Zustand? Dann stehen dir zahlreiche Zahnzusatz­versicherungen ohne Wartezeit offen.
  • Willst du schnell noch eine Versicherung abzuschließen, weil dein Zahnarzt angekündigt hat, dass bald Zahnersatz notwendig ist? In diesem Fall verringert sich deine Auswahl drastisch. Kaum eine Versicherung nimmt Kunden auf, deren Gebiss direkt nach Vertragsabschluss saniert werden muss.
  • Üblich ist es auch, Kunden zwar aufzunehmen, einzelne Zähne aber von Leistungen wie Zahnersatz auszunehmen. Dies kann beispielsweise bei bereits fehlenden Zähnen der Fall sein, bei denen bislang auf Ersatz verzichtet wurde.

Das persönliche Anforderungsprofil kann also sehr unterschiedlich ausfallen. Bist du dir unsicher, wie genau dein Tarif ohne Wartezeit definiert sein soll, wende dich gerne an unsere Experten von CLARK.

Bedingungen für Verträge ohne Wartezeit

Auch die Anbieter von Zahnzusatz­versicherungen ohne Wartezeit sichern sich gegen hohe Kosten direkt zu Versicherungsbeginn ab. Sie legen deshalb Jahreshöchstsätze fest.

In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss bezahlen sie Behandlungen bis zu einer gewissen Höhe oder stocken den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse um Fixbeträge auf. Darüber hinausgehende Kosten trägst du als Versicherter. Die Jahreshöchstsätze sind wie bei Tarifen mit Wartezeit oft gestaffelt.

Die sogenannte Zahnstaffel könnte zum Beispiel so aussehen: Vom Tag des Vertragsabschlusses bis zum Ende des ersten Jahres zahlt die Zahnzusatz­versicherung maximal 1.000 Euro zusätzlich zu den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenkasse.

Danach erhöht sich die Summe jedes Jahr um 1.000 Euro. In der Regel gelten die Summenbegrenzungen vier bis fünf Jahre, dann endet die Zahnstaffel und der Versicherungsschutz gilt entsprechend den Leistungen in deinem Tarif.

Genau wie bei den Wartezeiten werden Zahnzusatz­versicherungen in Zukunft möglicherweise auch bei den Summenbegrenzungen kulanter. Aktuell gibt es keine Tarife ohne echte Summen- oder Leistungsbegrenzung.

Zusammenfassung

  • Vor Vertragsabschluss solltest du ein Anforderungsprofil an deinen Tarif definieren.
  • Nur zwei Versicherer bieten Tarife an, die sich auch an angeratenen Behandlungen beteiligen.
  • Auch bei der Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit gelten Bedingungen und Summenbegrenzungen.
  • Dazu gehört zum Beispiel die Zahnstaffel, die festlegt, wie hoch der Zuschuss in den ersten Jahren maximal ausfällt.

Die Gesundheitsfragen beim Versicherungsantrag

Die meisten Versicherer erkundigen sich vor Vertragsbeginn, wie gesund deine Zähne und dein Zahnfleisch sind. Im Vergleich zu anderen Versicherungen wie etwa der Berufsunfähigkeits­versicherung halten sich die Gesundheitsfragen in engeren Grenzen.

Ist dein Gebiss allerdings bereits stark geschädigt, werden höhere Beiträge fällig. Ist das Risiko für die Versicherung zu groß, kann sie deinen Antrag auch ablehnen. 

Normalerweise wollen die Versicherer wissen, welche Beschwerden du als Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung hast, ob dir Zähne fehlen und ob bereits für Zahnersatz gesorgt wurde.

Zudem zielen die Gesundheitsfragen auf Behandlungen ab, die der Zahnarzt angeraten oder schon begonnen hat. Hier ist Sorgfalt angezeigt: Falls du unsicher bist, was in deiner Patientenakte steht, dann besprich dies mit deiner Praxis. Manchmal macht sich der Zahnarzt Notizen, von denen du nichts weißt. Der Versicherer gleicht diese Notizen unter Umständen mit den Gesundheitsfragen ab.

Fehlt in deinen Antworten eine wesentliche Angabe, könntest du im schlimmsten Fall auf den Kosten, beispielsweise für Zahnersatz, sitzen bleiben, da du die Versicherung nicht über Risiken aufgeklärt hast und sie dir dann die Leistungen der Zahnzusatz­versicherung verweigert.

Zusammenfassung

  • Versicherungen wollen zu Vertragsbeginn wissen, in welchem Zustand sich dein Gebiss befindet.
  • Stelle sicher, dass sich deine Angaben mit deiner Patientenakte beim Zahnarzt decken.
  • Bei Widersprüchen können Versicherungen die Leistung der Zahnzusatz­versicherung verweigern.

Wie findest du die beste Zahnzusatz­versicherung?

Viele Menschen suchen online nach Tests und Vergleichen, um sich die beste Zahnzusatz­versicherung zu sichern. Solche Tests und Tarifvergleiche können immer nur Anhaltspunkte liefern, allerdings durchaus wichtige.

Eine Zahnzusatz­versicherung muss aber vor allem auf deine individuellen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sein. Es kommt bei einem Vergleich also immer auf die für dich persönlich notwendigen Leistungen an.

Daneben solltest du gut kalkulieren, welche Kosten dir durch die Zahnzusatz­versicherung erspart bleiben und ob du dir die monatlichen Beiträge leisten kannst oder willst.

Die gängigen Onlinevergleichsrechner liefern dir bereits eine gute Orientierung über das Angebot auf dem Markt. Dadurch kannst du eine Vielzahl an Tarifen mit teilweise sehr komplexen Leistungsdaten angemessen eingrenzen.

Ob der Tarif dir tatsächlich Vorteile bringt und zu deinen Bedürfnissen passt oder ob du lieber ein anderes Angebot in Betracht ziehen solltest, besprichst du am besten mit einem Experten. Auch unsere Experten von CLARK stehen dir dafür gerne zur Verfügung.

Zusammenfassung

  • Onlinetests grenzen die Auswahl der richtigen Zahnzusatz­versicherung für dich ein.
  • Ob mit oder ohne Wartezeit: Der Tarif sollte auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein.
  • Tarifrechner bieten die Orientierung, welches Paket du dir leisten kann und willst.
  • Für ein genau auf dich abgestimmtes Angebot solltest du dich mit einem Experten besprechen.

Eine Zahnzusatz­versicherung abschließen

Eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Das Internet ist entsprechend voll mit verschiedenen Tarif-Vergleichen und Online-Tests. Diese können eine gewisse Orientierung geben.

Doch am Ende kommt es darauf an, dass eine Zahnzusatz­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. 

Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir, deiner bisherigen Abdeckung und deinen individuellen Lebensumständen passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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